Ihr Anliegen bei der Bürgerbeauftragten einreichen

Sie können Ihre Eingabe oder Beschwerde mithilfe des Online-Formulars bei der Bürgerbeauftragten einreichen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular vollständig aus, nur so ist eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens gewährleistet.

Bitte beachten Sie, dass Sie für das Einreichen der Online-Eingabe oder -Beschwerde eine gültige E-Mail-Adresse benötigen. Sie erhalten nach dem Absenden des Formulars eine Bestätigungsmail mit einem Link. Dieser Link muss dann von Ihnen angeklickt werden (Double-Opt-In Verfahren). Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass Sie Inhaber/in des Postfachs sind und die eingegebenen Daten korrekt sind. Sollte die Bestätigungsmail nicht innerhalb kurzer Zeit bei Ihnen eingehen, kontrollieren Sie bitte den Spam Ordner Ihres E-Mail-Postfachs.

Bitte schauen Sie in Ihrem Posteingang nach und bestätigen Sie diese Aktion.

 

Die mit dem * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder.

Kontaktformular Bürgerbeauftragte
Falls Sie ein Anliegen als Vertreter/in einer anderen Person einreichen möchten, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Für eine Muster-Vollmacht bitte hier klicken: Vollmacht (PDF). Bitte lassen Sie uns die Vollmachtsurkunde ausgefüllt und unterschrieben zukommen. Sie können hierzu die Möglichkeit nutzen, diese einzuscannen und über das Onlineformular hochzuladen.
Ebenso können Sie uns die Vollmacht
per Fax (0711 137765-59),
per E-Mail (post@buergerbeauftragte.bwl.de) oder
per Post (Haus des Landtags, Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart)
zukommen lassen.

Inhalt Ihres Anliegens

Dateien als Anhang hinzufügen (maximale Dateigröße pro Anhang 3 MB!):
Hier finden Sie die Datenschutzbestimmung.