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Aufschrift auf Fensterscheibe "Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg"

Jahresberichte

Vollmacht

Falls Sie ein Anliegen als Vertreter/in einer anderen Person einreichen möchten, ist eine entsprechende Vollmacht erforderlich. Bitte lassen Sie uns die Vollmachtsurkunde unterschrieben zukommen. Sie können hierzu die Möglichkeit nutzen, sie einzuscannen und über das Onlineformular hochzuladen. Ebenso können Sie uns die Vollmacht per Post oder per Fax (0711 137765- 59) zusenden.

Einverständniserklärung zur Übermittlung personenbezogener Daten

Unter Umständen geben Behörde und andere öffentlich-rechtliche Institutionen Ihre personenbezogene Daten an die Bürgerbeauftragten nur dann heraus, wenn eine Einwilligung der/des Bürger/in vorliegt. Ohne Austausch der persönlichen Daten ist in der Regel eine Klärung Ihres konkreten Anliegens nicht möglich. Die Bürgerbeauftragte wird Ihnen jedoch immer ausdrücklich mitteilen, falls eine solche Einverständniserklärung erforderlich ist.

Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit der Bürgerbeauftragten