Informationen zu den Aufgaben der Bürger-Beauftragten
Informationen in Leichter Sprache
Die Bürger-Beauftragte
Es gibt eine Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.
Sie können hier mehr über sie lesen.
Und ihre Arbeit kennen lernen.
Die Infos sind in Leichter Sprache.
Damit alle die Infos verstehen.
Hier finden Sie alle Infos in Alltags-Sprache:
Bürgerbeauftragte-BW (buergerbeauftragte-bw.de)
Wer ist die Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg?
Beate Böhlen
ist die Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.
Was macht die Bürger-Beauftragte?
Die Bürger-Beauftragte hilft Ihnen:
- wenn Sie ein Problem mit einem Amt
- oder der Polizei haben.
Sie hilft eine Lösung zu finden.
Und Ihr Problem zu klären.
Zum Beispiel:
- Wenn Sie keine Antwort oder Hilfe
vom Amt oder der Polizei bekommen. - Wenn Sie etwas nicht verstehen.
- Oder Sie nicht wissen, was Sie tun sollen.
Zum Beispiel:
Weil die Briefe und Anträge zu schwer sind.
Die Bürger-Beauftragte ist un-abhängig.
Sie überprüft die Arbeit vom Amt oder der Polizei.
Sie erklärt Ihnen, was Sie tun können.
Die Bürger-Beauftragte ist für alle Menschen da.
Ihre Hilfe ist kostenlos.
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.
Wann hilft mir die Bürger-Beauftragte?
Sie hilft Ihnen bei Problemen
mit dem Amt oder der Polizei.
Zum Beispiel
- Sie sind nicht einverstanden
mit der Arbeit vom Amt oder der Polizei. - Sie glauben, das Amt oder die Polizei
hat sich falsch verhalten. - Sie können eine Entscheidung nicht verstehen.
- Sie wollen etwas melden oder verlangen.
Zum Beispiel:
Es gibt Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.
Sie wollen Hilfe bekommen. - Sie fühlen sich nicht verstanden.
Oder nicht ernst genommen. - Sie glauben, dass etwas falsch gelaufen ist.
- Sie bekommen keine Antwort.
- Sie wollen sich über das Amt
oder die Polizei beschweren.
Die Bürger-Beauftragte hilft aber auch
Menschen vom Amt und der Polizei.
Wenn sie Fragen oder Probleme haben.
Sie bleibt immer un-abhängig.
Wann hilft die Bürger-Beauftragte nicht?
Die Bürger-Beauftragte kann nicht helfen:
- Wenn Sie mit Ihrem Problem
schon vor Gericht sind oder waren. - Bei Straf-Ermittlungen:
Das heißt: Es wird schon geprüft,
ob jemand etwas Verbotenes getan hat. - Wenn es schon im Landtag geprüft wird.
Oder ein Antrag beim Landtag eingereicht wurde.
Der Landtag ist eine Gruppe von
Politikern und Politiker-innen.
Sie entscheiden dann über den Antrag. - Wenn es kein Landes-Amt ist.
Zum Beispiel:
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter
oder Ihrer Vermieterin haben.
Zum Beispiel: Wegen Ihrer Wohnung.
Oder ein Problem bei der Arbeit:
mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin.
Dabei kann Ihnen die Bürger-Beauftragte nicht helfen.
Wie erreiche ich die Bürger-Beauftragte?
Sie können die Bürger-Beauftragte immer anrufen.
Telefon:
07 11 – 13 77 65 30
Sie können immer einen Termin machen.
Dann können Sie die Bürger-Beauftragte treffen.
Sie können auch eine Nachricht schreiben.
Schreiben Sie in das Feld auf dieser Internet-Seite.
Klicken Sie dann auf: Senden.
Oder schicken Sie eine E-Mail an: