Informationen zu den Aufgaben der Bürger-Beauftragten

Informationen in Leichter Sprache 

Die Bürger-Beauftragte

Es gibt eine Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.

Sie können hier mehr über sie lesen.
Und ihre Arbeit kennen lernen.

Die Infos sind in Leichter Sprache.
Damit alle die Infos verstehen.

Hier finden Sie alle Infos in Alltags-Sprache:
Bürgerbeauftragte-BW (buergerbeauftragte-bw.de)

Wer ist die Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg?

Beate Böhlen
ist die Bürger-Beauftragte
vom Land Baden-Württemberg.

Was macht die Bürger-Beauftragte?

Die Bürger-Beauftragte hilft Ihnen:

  • wenn Sie ein Problem mit einem Amt
  • oder der Polizei haben.

Sie hilft eine Lösung zu finden.
Und Ihr Problem zu klären.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie keine Antwort oder Hilfe
    vom Amt oder der Polizei bekommen.
  • Wenn Sie etwas nicht verstehen.
  • Oder Sie nicht wissen, was Sie tun sollen.
    Zum Beispiel:
    Weil die Briefe und Anträge zu schwer sind.

Die Bürger-Beauftragte ist un-abhängig.
Sie überprüft die Arbeit vom Amt oder der Polizei.
Sie erklärt Ihnen, was Sie tun können.

Die Bürger-Beauftragte ist für alle Menschen da.

Ihre Hilfe ist kostenlos.
Sie müssen dafür kein Geld bezahlen.

Wann hilft mir die Bürger-Beauftragte?

Sie hilft Ihnen bei Problemen
mit dem Amt oder der Polizei.

Zum Beispiel

  • Sie sind nicht einverstanden
    mit der Arbeit vom Amt oder der Polizei.
  • Sie glauben, das Amt oder die Polizei
    hat sich falsch verhalten.
  • Sie können eine Entscheidung nicht verstehen.
  • Sie wollen etwas melden oder verlangen.
    Zum Beispiel:
    Es gibt Hindernisse für Menschen mit Behinderungen.
    Sie wollen Hilfe bekommen.
  • Sie fühlen sich nicht verstanden.
    Oder nicht ernst genommen.
  • Sie glauben, dass etwas falsch gelaufen ist.
  • Sie bekommen keine Antwort.
  • Sie wollen sich über das Amt
    oder die Polizei beschweren.

Die Bürger-Beauftragte hilft aber auch
Menschen vom Amt und der Polizei.
Wenn sie Fragen oder Probleme haben. 
Sie bleibt immer un-abhängig.

Wann hilft die Bürger-Beauftragte nicht?

Die Bürger-Beauftragte kann nicht helfen:

  • Wenn Sie mit Ihrem Problem
    schon vor Gericht sind oder waren.
  • Bei Straf-Ermittlungen:
    Das heißt: Es wird schon geprüft,
    ob jemand etwas Verbotenes getan hat.
  • Wenn es schon im Landtag geprüft wird.
    Oder ein Antrag beim Landtag eingereicht wurde.
    Der Landtag ist eine Gruppe von
    Politikern und Politiker-innen.
    Sie entscheiden dann über den Antrag.
  • Wenn es kein Landes-Amt ist.
    Zum Beispiel:
    Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter
    oder Ihrer Vermieterin haben.
    Zum Beispiel: Wegen Ihrer Wohnung.
    Oder ein Problem bei der Arbeit:
    mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin.

Dabei kann Ihnen die Bürger-Beauftragte nicht helfen.

Wie erreiche ich die Bürger-Beauftragte?

Sie können die Bürger-Beauftragte immer anrufen.

Telefon:
07 11 – 13 77 65 30

 

Sie können immer einen Termin machen.
Dann können Sie die Bürger-Beauftragte treffen.

 

Sie können auch eine Nachricht schreiben.

Schreiben Sie in das Feld auf dieser Internet-Seite.
Klicken Sie dann auf: Senden.

Oder schicken Sie eine E-Mail an:

post@buergerbeauftragte.bwl.de