Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Es wird ständig an der Verbesserung des Webauftritts gearbeitet, dennoch sind noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestaltet.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.buergerbeauftragte-bw.de/

 

1.    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

 

2.    Nicht barrierefreie Inhalte

a)    Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • PDF-Dokumente der Jahresberichte 2017 und 2018

  • Grafiken und Bilder unter dem Jahresbericht 2019

  • PDF-Dokumente der Flyer "Ansprechpartnerin für unabhängige und unbürokratische Hilfe" sowie "Ansprechpartnerin in Angelegenheiten der Landespolizei"

  • Weitere PDF-Dokumente die vor dem Jahr 2019 eingestellt wurden

Wir bemühen uns, künftig mehr und mehr UA-konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Falls Sie ein bestimmtes Flyer/Dokument benötigen, das nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter post@buergerbeauftragte.bwl.de oder unter der unten genannten Adresse. Wir bemühen uns dann, Ihnen das Dokument barriereärmer zukommen zu lassen.

 

b)    Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente und Videos, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden

 

3.   Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

 

4.    Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite https://www.buergerbeauftragte-bw.de/ aufgefallen?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Tel.: 0711/137765- 30
Fax: 0711/137765- 59

E-Mail:  post@buergerbeauftragte.bwl.de

Gerne können Sie Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

 

5.    Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Frau Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf das Verbandsklagerecht nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.