Verharmlosung rechter Chatgruppen stellt die Polizei unter Generalverdacht

Beate Böhlen, die Bürgerbeauftragte mit Zuständigkeit für die Landespolizei, sieht die verharmlosenden Äußerungen des Landesvorsitzenden der DPolG Baden-Württemberg Ralf Kusterer zu den Chatgruppen der Polizei mit Nazi-Inhalten äußerst kritisch.

Gerade im Kontext mit der Ablehnung der MEGAVO Studie erweist er sich und der Polizei einen Bärendienst. Noch im Juli 2022 kritisierte die Bürgerbeauftragte Beate Böhlen, die ablehnende Haltung des Hauptpersonalrats der Polizei Baden-Württemberg zur bundesweiten Polizeistudie MEGAVO.

„Das Verharmlosen ist Ausdruck eines fehlenden Problembewusstseins, dass derartige Auswüchse in Chatgruppen erst möglich macht. Ralf Kusterer hat immer wieder bemängelt, dass Polizistinnen und Polizisten unter Generalverdacht gestellt würden. Durch die Aussage, dass das Verbreiten von verfassungsfeindlichen Symbolen als vermeintliche Spaßaktion abgetan werden könne, stellt sich Kusterer schützend vor die Minderheit der Beamtinnen und Beamte, die den staatsbürgerlichen Auftrag mit Füßen treten.“, so Beate Böhlen.

„Umso wichtiger ist unsere neutrale Anlaufstelle außerhalb der Organisation der Polizei, welche keiner Strafverfolgungspflicht unterliegt. Die Polizistinnen und Polizisten können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an mein Team und mich wenden, ohne dienstliche Nachteile erleiden zu müssen.“ ergänzt die Bürgerbeauftragte.

Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Beate Böhlen
Die Bürgerbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Beate Böhlen