Die Polizeibeauftragten der Länder Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und des Deutschen Bundestages, hatten sich anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der Institution der Beauftragten für die Landespolizei in Rheinland-Pfalz in Mainz versammelt.
Sie bekräftigten die Bedeutung und Notwendigkeit dieser Einrichtung.
In den vergangenen zehn Jahren hat sich die Institution als unverzichtbare Schnittstelle zwischen der Polizei und der Bevölkerung etabliert und trägt maßgeblich zur Stärkung des Vertrauens in die Polizeiarbeit bei.
In Anbetracht der folgenden Punkte:
1. Stärkung des Vertrauens: Die Polizeibeauftragten tragen durch ihre unabhängige und transparente Arbeit dazu bei, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei zu fördern und zu festigen.
2. Anlaufstelle für Bürgeranliegen: Die Institution bietet eine wichtige Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, um Anliegen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit vorzubringen.
3. Anlaufstelle für Polizeianliegen: Die Institution bietet Polizeibeamtinnen und –beamten Unterstützung bei innerdienstlichen Angelegenheiten und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit, ohne den Dienstweg einhalten zu müssen.
4. Förderung der Transparenz: Durch die regelmäßige Berichterstattung und die Veröffentlichung von Empfehlungen hat die Institution zur Schaffung von Transparenz in der Polizeiarbeit beigetragen.
5. Bundesweite Relevanz: Auch auf Bundesebene ist die Schaffung von Polizeibeauftragten eine positive Entwicklung. Sie fördert die einheitliche Anwendung von Standards und Best Practices in der Polizeiarbeit und stärkt die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bundesländern.
Wir, die Polizeibeauftragten, erklären hiermit übereinstimmend, dass sich die Institution der Polizeibeauftragten als wichtig und notwendig erwiesen hat. Polizeibeauftragte leisten einen wichtigen Beitrag für Partizipation, Transparenz und Demokratie.
Wir begrüßen und befürworten die Schaffung des Amtes von parlamentarisch gewählten Polizeibeauftragten in weiteren Bundesländern.