Ab dem 8. Mai 2023 ist die Antragsstellung für Entlastungshilfen bei Öl- und Pelletheizungen für private Haushalte möglich.
Das Umweltministerium hat hierzu auf ihrer Webseite viele nützliche Hinweise und mögliche Fragen beantwortet.
Über einen Online-Rechner können Sie ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Der Rechner dient jedoch nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst statt nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben. Diesen können Sie ab dem 8. Mai 2023 über folgendes Online-Portal einreichen.